Man ist gerade eingezogen, die Kartons stehen noch halb unausgepackt in der Wohnung – und dann entdeckt man es. Hinter dem Kühlschrank, den man gerade aufgestellt hat. An der Wand hinter dem Unterschrank, den man verschoben hat um ihn zu reinigen. Oder einfach an einer Stelle, die beim ersten Durchgang nicht aufgefallen ist, weil die Wohnung leer war und man anders geschaut hat.
Schimmel bei Einzug ist eine Situation, die viele überfordert. Man kennt die Wohnung noch nicht, man weiß nicht, ob das Problem alt oder neu ist, und man will keinen Streit mit dem Vermieter – zumindest nicht als erstes.
Was zuerst zählt: Dokumentieren
Der wichtigste Schritt in den ersten Stunden und Tagen ist Dokumentation. Nicht Reinigen, nicht Abwarten – dokumentieren.
Fotos von allen betroffenen Stellen, mit Datum. Möglichst so fotografiert, dass die Lage im Raum erkennbar ist – nicht nur ein Nahbild des Flecks, sondern auch ein weiteres Bild, das zeigt, wo genau in der Küche der Schimmel sitzt. Wenn ein Maßband oder ein Gegenstand zum Größenvergleich im Bild ist, umso besser.
Diese Dokumentation ist die Grundlage für alles Weitere – ob es zu einem sachlichen Gespräch mit dem Vermieter kommt oder zu einer förmlicheren Auseinandersetzung. Wer erst nach Wochen fotografiert, hat ein Problem: Der Schimmel könnte zwischenzeitlich gewachsen sein, und es lässt sich schwerer nachweisen, dass er bei Einzug bereits vorhanden war. Mehr dazu, wie eine gute Dokumentation aussieht, erklärt der Artikel zu Schimmel in der Küche richtig dokumentieren.
Den Vermieter informieren – schriftlich
Nach der Dokumentation kommt die schriftliche Meldung an den Vermieter. Per E-Mail ist in den meisten Fällen ausreichend – der Vorteil ist der automatische Zeitstempel und die einfache Nachweisbarkeit.
Die Meldung sollte sachlich sein: Was wurde entdeckt, wo genau, seit wann bekannt. Keine Schuldzuweisungen, keine Forderungen im ersten Schreiben. Nur die Mitteilung des Mangels.
Wichtig: Nicht warten, bis man sich sicher ist, ob es wirklich Schimmel ist oder ob es vielleicht doch nur eine Verfärbung ist. Im Zweifel früh melden. Eine unnötige Meldung ist besser als eine verspätete.
War der Schimmel schon vorher da?
Das ist die Frage, die fast immer im Raum steht – und die sich im Nachhinein oft schwer beantworten lässt.
Ein Hinweis: Frisch übergestrichener Schimmel riecht. Wer beim Einzug in der Küche einen leicht muffigen, erdig-feuchten Geruch wahrnimmt, obwohl die Wände frisch gestrichen wirken, sollte hellhörig werden. Manchmal wird Schimmel vor dem Einzug einfach übertüncht – ohne die Ursache zu beseitigen.
Ein weiterer Hinweis: Schimmel, der innerhalb der ersten ein bis zwei Wochen nach Einzug sichtbar wird, ohne dass man in dieser Zeit intensiv gekocht oder ungewöhnlich wenig gelüftet hat, war mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits vorher vorhanden oder zumindest vorbereitet.
Das lässt sich nicht immer beweisen – aber es ist ein Argument, das man in der Kommunikation mit dem Vermieter benennen kann.
Was man selbst tun darf – und was nicht
Kleine, klar abgegrenzte Stellen darf man selbst behandeln – das ist in den meisten Mietverhältnissen unproblematisch. Wer aber größere Flächen eigenständig bearbeitet, übermalt oder verändert, riskiert, Beweise zu vernichten und die eigene Position zu schwächen.
Grundregel: Erst melden, dokumentieren, auf Reaktion des Vermieters warten. Dann – wenn keine Reaktion kommt oder der Vermieter die Verantwortung abschiebt – die nächsten Schritte überlegen.
Die erste Zeit in der Wohnung
Auch wenn die Situation unangenehm ist: Nicht in Panik verfallen. Schimmel bei Einzug ist lösbar, wenn man strukturiert vorgeht. Wer früh dokumentiert, sachlich kommuniziert und die Ursache im Blick behält, ist deutlich besser aufgestellt als jemand, der wartet, hofft, dass es besser wird – und dann sechs Monate später vor einem deutlich größeren Problem steht.
Wer wissen möchte, wie die Frage der Zuständigkeit und Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter grundsätzlich geregelt ist, findet im Artikel zu Schimmel in der Küche – wer zahlt und wer ist zuständig? eine sachliche Einordnung.
